Editorial zu Ausgabe 03/01 (Nr. 65)

- Ermittlungsverfahren gegen KzM wegen "Volksverhetzung" -
(Kirche zum Mitreden, 19.07.2001)
Wir hatten schon länger geplant, heute ein Editorial zu schreiben und dann wieder die beliebten zip-Dateien für Bilder und Texte zu aktualisieren. Das Editorial sollte noch vor einigen Stunden den Untertitel "Nachrichten-Abstinenz" tragen; einige Bemerkungen dazu:

Die Rubrik Nachrichten ist schon immer eine zweischneidige Sache gewesen - dass verschiedene Themen meist nur sehr kurz erwähnt werden, sorgt einerseits für ein breites, andererseits aber nur wenig tief gehendes Informationsangebot. Eigentlich sollte schon vor vielen Wochen die neue Ausgabe von KzM erscheinen, es fehlte halt
"nur noch" eine neue Ausgabe der Nachrichten. Bei der Zusammenstellung der Nachrichten ergab sich immer wieder die Frage, ob nur eine kurze Erwähnung im Nachrichtenüberblick oder besser ein eigenständiger Text angezeigt wäre. Jedenfalls sind mehrere Texte, die zwischenzeitlich bei KzM veröffentlicht wurden, Bestandteile eines Nachrichten-Textes gewesen, die dann aber wieder ausgekoppelt wurden, um großzügiger über das jeweilige Thema berichten zu können, ohne schließlich einen Mammut-Nachrichten-Text zu haben. Insofern bestand bei KzM also eine Abstinenz bzgl. der Rubrik Nachrichten.
Außerdem empfehlen wir unseren Lesern immer wieder, sich beim Abrufen von Internet-Texten möglichst auf unsere Seite zu beschränken. Das Internet ist so dermaßen voll von Hass- und Hetzliteratur, von Pornographie etc., so dass es ganz eindeutig große Gefahren birgt. Viele "seriöse" Angebote, ob nun Internetprovider oder Webmailanbieter, haben auch "erotische" Angebote. Die Verlockung, mal kurz einen Blick auf die "geschmackvolle", "ästhetische" etc. "Erotik" zu werden, ist also sehr oft gegeben; dass diese "geschmackvolle Erotik" allerdings auch nichts weiter als Schmuddelkram ist, wird gerne verschwiegen. Jedenfalls kann jeder beim Stöbern im Internet mit wenigen Mausklicks auf Hass- und Schmuddelseiten landen, und da ist es besser, man bleibt ganz einfach im geschützten Bereich von KzM. Der unüberschaubare Wust von Nachrichten, der täglich in Zeitschriften, in Funk und Fernsehen über die Menschen hereinbricht, birgt auch die Gefahr, dass man sprichwörtlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Man verzettelt sich in Einzelnachrichten und verliert die wesentlichen Prinzipien aus den Augen. Man darf sich nicht von der Nachrichten-Fieber, der unentwegten Hetze nach den allerneuesten Neuigkeiten, nach sekündlich aktualisierten "Nachrichten-Tickern" etc. infizieren lassen. Es ist nicht wirklich eine Katastrophe, wenn man nicht alle Meldungen aller Tageszeitungen weltweit noch lange vor der Drucklegung kennt, aber es ist wirklich eine Katastrophe, wenn man sich nicht genügend Zeit dafür nimmt, die Wahrheit, insbesondere den katholischen Glauben kennenzulernen. Für das weitere verweisen wir auf den Text Auszeit.

Grund für die Themenverlagerung war die aktuelle Post von der Polizei. Diesmal sollten wir als Beschuldigter wegen "Volksverhetzung" vernommen werden. Nach einem Anruf beim Sachbearbeiter schickten wir folgendes Fax an die Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax (02 01) 8 03 - 29 20:


"Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen den verantwortlichen Staatsanwalt in dem gegen mich versuchten Ermittlungsverfahren wegen "Volksverhetzung"
Tagebuch-Nr. 1000 039363-01/4, 17.07.2001, Polizei Recklinghausen

Begründung:
Heute, am 19.07.2001, habe ich das Schreiben vom Polizeipräsidium Recklinghausen erhalten, in dem ich zu einer "Vernehmung" am 24.07.2001 "vorgeladen" werde. Ich habe dem Sachbearbeiter, KOK N.N., bereits telephonisch mitgeteilt, dass ich zu diesem Termin nicht erscheinen und gegen den verantwortlichen Staatsanwalt Strafanzeige erstatten werde. Nach seiner Auskunft wird der Sachbearbeiter Ihnen die Unterlagen zusammen mit einem Vermerk bzgl. meines Anrufs zurückschicken.
Dies ist nun der dritte staatliche Versuch dieser Art, mich in meiner priesterlichen Tätigkeit zu behindern. Über die beiden ersten Versuche habe ich bereits auf meiner Homepage KzM ausführlich berichtet. Es wird einfach ein völlig absurder Vorwand ("Beleidigung", "Missbrauch von Titeln", "Volksverhetzung") gesucht, um mich in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und mich durch Zwangsbesuche bei der Polizei einzuschüchtern.
In keinem einzigen Fall konnten die mir unterstellten "Vergehen" sachlich begründet werden - das betrifft außer den ersten beiden staatsanwaltlichen Ermittlungen auch die zahllosen Beschuldigungen, die meine Leser direkt (z.B. per e-mail) oder indirekt (z.B. in öffentlichen Foren) gegen mich vorbringen.
Die Staatsanwälte bei den vorherigen Prozessen konnten nicht den zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens erforderlichen Anfangsverdacht begründen, sie haben sich also schon deswegen mit ihren Verfahren gegen mich strafbar gemacht und wurden ordnungsgemäß angezeigt.
Ich werde diesen Vorfall auf meiner Homepage in angemessener Weise kommentieren. Als zweites Fax erhalten Sie meine Erklärung vom 01.09.1999; dieser Texte steht, wie viele andere, auf meiner Homepage für jeden zum Abruf bereit.
Abschließend fordere ich Sie auf, mir unverzüglich die vollständigen Prozessunterlagen zukommen zu lassen."



Die o.g. Erklärung wird zitiert in Vorladung zur Vernehmung. Für den aktuellen Stand des Titelprozesses s. Schuldig i.S.d. Anklage (4); für den aktuellen Stand des Beleidigungsprozesses s. Der Fall Gunnar Anger - Urteilsverkündung.

Worum es konkret bei dem Volksverhetzungsprozess geht, wollte uns der Sachbearbeiter aus Datenschutzgründen nicht am Telephon mitteilen. Es lohnt sich auch nicht, jetzt Spekulationen anzustellen. Jedenfalls sieht es nicht besonders gut für die Staatsanwaltschaft aus, nicht nur, weil natürlich keinerlei Gründe für diesen Vorwurf vorgebracht werden können, sondern weil KzM zudem dafür bekannt ist, dass dort eifrig gegen Volksverhetzung vorgegangen wird, s. z.B. die Strafanzeigen gegen Paul Spiegel und Margret Chatwin oder den Antichristen-Prozess; wichtig ist auch unsere Aufklärung über Adolf Hitlers "Mein Kampf". Wir hoffen, dass der Staat auch den Passus der o.g. Erklärung beherzigen wird: "Der entgegennehmende Beamte wurde von mir ausdrücklich darüber belehrt, daß Realinjurien gegen Kleriker, z.B. Behindern oder Inhaftieren eines Klerikers, den Tatbestand des Sakrilegs erfüllen und die Exkommunikation nach sich ziehen". Allerdings haben wir nicht vor, bei bevorstehenden oder vollstreckten Zwangsmaßnahmen gegen uns endlich Verrat an Christus zu begehen; wenn der Staat also unbedingt möchte, dass wir uns der antichristlichen Diktatur unterwerfen, wird er wohl unvermeidlich sakrilegische Handlungen begehen, und zwar bis zum Äußersten. Diese Religionsdiktatur ist ein Verstoß gegen die göttliche Ordnung und deshalb absolut zu verurteilen.
Wir haben dem Sachbearbeiter gegenüber außerdem betont, dass ein Verfahren gegen uns grundsätzlich nur von kirchlicher Seite durchgeführt werden kann; zum Begriff privilegium fori s. Der Fall Gunnar Anger - Runde 1.; außerdem: "Auch heute noch hält die Kirche am privilegium fori prinzipiell fest und befiehlt, daß Kleriker in allen Streit- und Kriminalsachen nur vor das kirchliche Gericht gezogen werden sollen, wenn nicht für einzelne Orte anders vorgesorgt ist (can. 120, §1). Doch soll eine Klage gegen einen Kleriker beim Zivilgericht nicht ohne Bewilligung des Ortsordinarius eingebracht werden (can. 120, §2)" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 520f). Mit weiteren Zugeständnissen dem Staat gegenüber würden wir Ärgernis geben, weil wir die Häresie wenigstens begünstigen würden, die Kirche wäre dem Staat unterworfen. Auch dies ist ein häufiges Thema unserer Texte; s. z.B.: "Aus den Gefängnissen, aus den Konzentrationslagern, aus den Zuchthäusern strömen jetzt zusammen mit den politischen Gefangenen auch die Scharen von Priestern und Laien, deren einziges Vergehen in der Treue zu Christus und zum Glauben der Väter oder in der mutigen Erfüllung der priesterlichen Pflichten bestand" (Pius XII.; zit. in Die Entmachtung des Allmächtigen).
Zu gegebener Zeit werden wir auf die Sache zurückkommen - wenn wir das noch können. Zudem verweisen wir auf Wie legal ist KzM?; abschließend bitten wir unsere Leser, für die Bekehrung der Feinde Christi zu beten.

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