eBay zwingt seine Verkäufer nicht zum Betrug

- Pressemitteilung: Versandkosten trotz ausdrücklich "kostenlosem Versands" bei eBay -
(Kirche zum Mitreden, 26.01.2010)
"Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann." Dies steht als Leitsatz in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (I ZR 140/07, 16.07.2009). Der BGH nimmt darin Bezug auf die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit.
Bereits am 09.11.2009 schrieb Prof. Dr. Thomas Hoeren, Lehrstuhl für Informationsrecht und Rechtsinformatik in Münster und Richter am OLG Düsseldorf, im beck-blog eine Kolumne: "Ebay zwingt seine Verkäufer zum Betrug". Gegenstand der Hoeren-Kolumne war die vor einigen Monaten eingeführte eBay-Geschäftsbedingung, dass eBay-Verkäufer bestimmte Waren, z.B. Computerspiele, kostenlos verschicken müssen. Bei einem eBay-Kauf seitens Hoeren forderte der Verkäufer trotzdem Versandkosten von Hoeren; Begründung: Beim Anbieten stellt eBay die Versandkosten automatisch auf Null, was der Anbieter nicht ändern kann, obwohl er doch Versandkosten berechnen möchte; diese werden dann eben in der Artikelbeschreibung genannt und vom Käufer eingefordert.
Hoeren hat damit Recht, dass diese Vorgehensweise des Verkäufers Betrug ist.
Hoeren hat allerdings nicht damit Recht, dass eBay zum Betrug zwingt. Niemand ist gezwungen, bei eBay zu verkaufen, schon angesichts der ganzen anderen Verkaufs- und Auktionsmöglichkeiten, online und offline. Aber selbst wenn es denn eBay sein "muss": Man kann seinen Artikel auch unter der Bedingung "nur Abholung" zum genannten (Mindest-) Preis anbieten; in dem Fall kann man dem Interessenten auch mitteilen, dass gegen Aufpreis ein Versand trotzdem möglich ist. Und man kann auch den Anfangspreis direkt um die Versandkosten erhöhen.
Letztlich jedenfalls gilt: Wer nicht bereit ist, entsprechend den von eBay aufgestellten Geschäftsbedingungen zu handeln, darf dort eben nicht anbieten.
Allerdings verteidigen manche diesen klaren Betrug, und noch immer findet man gelegentlich in Artikelbeschreibungen eine Angabe zu Versandkosten - trotz ausdrücklich "kostenlosen Versands". Damit wird n.b. die Preissuche bei Artikelsortierung nach "Preis + Versand" verfälscht. Wer diesen Versandkosten-Betrug bei eBay gutheißt oder gar selbst betreibt, handelt nicht nur unmoralisch, sondern sollte auch berücksichtigen, was der BGH zu Preiswahrheit und Preisklarheit geäußert hat. Und wer möchte eigentlich wirklich, dass Preissuchmaschinen - um die Versandkosten - verfälschte Ergebnisse liefern?
Die Ausführungen des Rechtswissenschaftlers und Richters Prof. Dr. Thomas Hoeren vom angeblichen "Zwang zum Betrug" geben also durchaus zu denken - allerdings hinsichtlich der Qualität von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland.
Abschließend: Wie soll man solchem eBay-Betrug beikommen? Solange solche Fälle nicht in wirklich abschreckender Form bestraft werden, wird der Betrug vermutlich weiterhin hemmungslos betrieben. Immerhin kann man eBay kontaktieren: Auf der Artikelseite gibt es immer einen Link "Angebot melden". Wenn viele diese Möglichkeit konsequent nutzen, wird eBay vielleicht konsequent gegen diesen Betrug vorgehen.

[Zurück zur KzM - Startseite]