Landgericht Bonn (3)

- Der Fall Pilger, Schwill, Ink zieht Kreise (3) -
(Kirche zum Mitreden, 27.09.2000)
LG Bonn prozesse bei G.
In Fortführung unseres Berichtes über die katastrophalen Zustände am Landgericht Bonn schickten wir am 25.09.2000 ein Fax an das Landgericht Bonn, - Geschäfts-Nr. 7 O 154/99 -, Postfach 53105, 53111 Bonn, Fax: 0228-702-161:
"Geschäfts-Nr. 7 O 154/99
Deutschlands oberste V2-Vertreter ./. einen Vertreter der römisch-katholischen Kirche (mich)

Unter der obigen Geschäftsnummer wurde angeblich am 27. Oktober 1999 ein zweiter Schauprozess gegen die römisch-katholische Kirche geführt, der zu einem weiteren Möchtegernurteil (12. November 1999) geführt haben soll:

http://www.crosswinds.net/~prhl/stroemer.htm
http://www.crosswinds.net/~prhl/n_000912.htm
Da außer dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht auch das Landgericht Bonn der schwersten Menschenrechtsverletzungen überführt wurde, ist eine Klärung des Sachverhaltes notwendig.
Gibt es diesen zweiten "Prozess" überhaupt? Wenn ja, warum? Wenn nein, was werden Sie gegen die Falschinformanten unternehmen?
Ich erwarte Ihren ausführlichen Bericht unverzüglich; dazu werde ich einen Kommentar im Internet veröffentlichen und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schicken."
Heute, nur zwei Tage später, kam dann die Reaktion aus Bonn (Briefdatum 25.09.2000):

In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.

Sehr geehrter Herr L..
auf Ihre Anfrage vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, daß unter dem Ihnen bekannten Aktenzeichen 7 O 154/99 am 07.06.1999 ein Versäumnisurteil ergangen ist, welches Ihnen am 11.07.1999 ordnungsgemäß zugestellt ist.
Ein zulässiges Rechtsmittel ist hiergegen nicht eingelegt.
Der Rechtsstreit ist damit erledigt.

Hochachtungsvoll
Weber, Vors. Richter am Landgericht



Das alles natürlich mit Stempel und Beglaubigung, auf echtem Briefpapier des Landgerichts.
Dazu ist nun folgendes festzustellen:

Der Brief von Weber ist eine einzige Katastrophe (was wohl keinen überrascht)!

Weber geht eigentlich überhaupt nicht auf unser Schreiben ein:
- Weder berücksichtigt er, dass dieses Theater, das Pilger, Schwill, Ink brav für die V2-Sekte abgezogen haben, kein rechtlich zulässiger Prozess war und deshalb auch das "Urteil" keine Rechtskraft erlangen kann,
- noch berücksichtigt er, dass wir das Datum dieses Schauprozesses kennen,
- noch berücksichtigt er, dass wir von ihm einen Bericht verlangt haben, was er gegen die Falschinformanten unternehmen wird,
- noch hat er etwas gegen die Falschinformanten unternommen (seit dem Strömer-Text bis zum jetzigen Zeitpunkt blieben die irreführenden Texte unverändert),
- noch berücksichtigt er, dass das Landgericht Bonn der schwersten Menschenrechtsverletzungen überführt wurde und nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit aller erforderlichen Härte bestraft werden muss.

Man könnte den Brief jetzt im einzelnen analysieren (z.B. versucht Weber aufs neue, gleichwohl wiederum vergeblich, uns zum Laien degradieren, die V2-Sekte dagegen zur katholischen Kirche zu erheben), aber das Ergebnis würde dennoch nicht günstiger für das Landgericht Bonn ausfallen.

Das Landgericht Bonn ist damit endgültig erledigt.

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