AfD und Kirchenaustritt
- Pressemeldung: Der falsche Kirchenbegriff von Politik und
Justiz -
(Kirche zum Mitreden, 02.05.2017)
»Die AfD-Spitze ruft ihre Mitglieder zum Kirchenaustritt auf. Der
SPD-Chef Martin Schulz kritisiert die Vorwürfe der Partei als
"unfassbar und abscheulich" und wirft ihr Spaltung vor« (welt.de,
25.04.2017). Zur Orientierung:
S. Papst Pius XII., Enzyklika "Mystici Corporis": "Den Gliedern der
Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der
Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich
weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt
haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche
Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind." Cf. Römischer
Katechismus, 1,10,9: "Daher kommt es, dass nur drei
Menschenklassen von ihr [der Kirche] ausgeschlossen werden: erstens
die Ungläubigen, dann die Häretiker und Schismatiker, endlich die
Exkommunizierten ... Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß sie unter
der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht gerufen,
bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden ... Von den übrigen
aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen Menschen, ist
gar kein Zweifel, dass sie noch in der Kirche verbleiben". Cf.
Katechismus von Papst Pius X., 132: "Wer aus eigener Schuld und ohne
vollkommene Reue außerhalb der Kirche stirbt, findet keine Rettung."
Häretiker ist, wer ein Dogma, d.h. eine in der Offenbarung (Bibel /
Tradition) enthaltene und von der Kirche als unfehlbar wahr
vorgelegte Lehraussage, bestreitet oder bezweifelt. Wer z.B. glaubt,
die Kirche sei dem Staat unterworfen, und folglich glaubt, der Staat
könnte eine häretische Gemeinschaft als katholische Kirche bestimmen
(Amtsgericht Dorsten, 7 Ls-29 Js 74/08-43/11) / "aktivlegitimieren"
(Landgericht Bonn, 10 O 586/03), der ist ein Häretiker. Und wer
gegen jemanden vorgeht, der diese Häresie nicht teilt, der macht
sich strafbar gem. VStGB §6. Schismatiker ist, wer die kirchliche
Gemeinschaft verlässt - was z.B. per Kirchenaustritt dokumentiert
wird; Papst Pius XI. (Enzyklika "Mit brennender Sorge") spricht vom
"Judasansinnen des Kirchenaustrittes". Die Exkommunikation, d.h. der
Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, tritt bei Häresie und
Schisma bereits als Tatstrafe ein. Auch wer z.B. eine Abtreibung
vorsätzlich herbeiführt, verfällt ohne weiteres der Exkommunikation.
Ferner kann noch bei anderen Vergehen eine Exkommunikation
ausgesprochen werden.
Ungeachtet der derzeitigen Sedisvakanz wäre also ein Aufruf zum
Kirchenaustritt "unfassbar und abscheulich", weil damit zum Schisma
und folglich zum Verlust des Seelenheiles aufgerufen würde.
Allerdings: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2)
ist unanfechtbar gerichtsnotorisch nicht die katholische Kirche,
sondern eine häretische Gemeinschaft, cf. Bundesverfassungsgericht
zu LG Hanau, 2 S 231/79. Die V2-Texte selbst sind häretisch, s. die
Leugnung der Heilsnotwendigkeit der Kirche (Unitatis Redintegratio
3). Die V2-symptomatischen "Rockmessen", "Karnevalsmessen",
"interreligiösen" Spektakel etc. sind Angriffe gegen das
Christentum. Deshalb muss man "aus der Kirche austreten", d.h. in
Wahrheit: aus der V2-Gruppe austreten, um katholisch sein zu können.
Der Verf. verweigert dementsprechend grundsätzlich allen
eingetragenen V2-Mitgliedern die Sakramente.
Hingegen die "Kirchenaustrittsforderungen" seitens der AfD basieren
auf einer völlig abwegigen, irreführenden und verwerflichen
Ideologie. Denn die AfD propagiert genau wie Martin Schulz und all
die anderen BRD-Parteien, dass die V2-Gruppe die katholische Kirche
sei. Die bekannte Frage, ob die AfD für Christen wählbar ist, kann
also nicht auf die AfD eingeschränkt werden. Die V2-Gruppe müsste
mitsamt ihren Kollaborateuren umfassend zur Verantwortung gezogen
werden.
Diese radikale, in ihrer Bedeutung für das Seelenheil nicht zu
verharmlosende Falschaussage von der "katholischen V2-Gruppe" ist
wirklich "unfassbar und abscheulich".
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