Zur Urteilsschrift gegen Dr. Johannes Lerle

- Kommentierte Ausschnitte aus dem Text -
(Kirche zum Mitreden, 14.12.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle, der unschuldig wegen Abtreibungskritik zu einem Jahr Kerkerhaft ohne Bewährung verurteilt wurde, hat mittlerweile die Urteilsschrift der Berufungsverhandlung veröffentlicht. Aus diesen 4.625 Wörtern hier einige Ausschnitte:

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Aktenzeichen: 11 Ns 404 Js 45504/2006
IM NAMEN DES VOLKES!
URTEIL
der 11. Strafkammer bei dem Landgericht Nümberg-Fürth in der Strafsache gegen
Dr. Lerle Johannes,
geb. am 01.06.1952 in Halle, deutscher Staatsangehöriger, ledig, Chemiefacharbeiter, zur Zeit arbeitslos, wohnhaft: Brüxer Straße 25, 91052 Erlangen
wegen Volksverhetzung
hier: Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 14.06.2007
auf Grund der Hauptverhandlung vom 23.10.2007
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Landgericht Weidlich als Vorsitzender
1. Karl-Heinz Hesse, Uffenheim
2. Rolf Gröschel, Nürnberg als Schöffen
OStA Grandpair als Beamter der Staatsanwaltschaft
RA Böhmer, Erlangen als Verteidiger
JHS Fuhrich JSekrin z. A. Rauch als Urkundsb. der Geschäftsstelle
1. Die Berufungen des Angeklagten Dr. Johannes Lerle und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 14.06.2007 werden jeweils als unbegründet verworfen.
2. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die durch die Berufung der Staatsanwaltschaftentstandenen ausscheidbaren Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
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Merkt euch ihre Namen!

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Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits wiederholt in Erscheinung getreten:
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Hier werden die "Verurteilungen" wegen "Beleidigungen" aufgezählt. Wichtig: Weil "Beleidigung" mangels gesetzlicher Bestimmtheit (nulla poena sine lege) nicht justiziabel ist, sind sämtliche "Prozesse" und erst recht "Verurteilungen" deswegen reine Justizverbrechen und juristisch gesehen absolut nichtig. Weitverbreitete Texte wie "Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare "Beleidigung"!" sind ebenso unwiderlegt geblieben, wie die - unverzichtbar notwendige - gesetzlich Bestimmtheit der "Beleidigung" ausgeblieben ist. Kurz: Mit dieser Aufzählung bloß erfundener "Straftaten" haben sich die Verantwortlichen schuldig gemacht speziell der Verleumdung, indem sie Lerle als "Straftäter" hinstellen, und allgemein der Volksverhetzung, indem sie faktisch jeden, der unschuldig als "Beleidiger" "verurteilt" wurde, als "Straftäter" hinstellen.

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Mit Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.03.1998, rechtskräftig seit 23.06.1999, wurde er wegen Beleidigung zur Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20,- DM verurteilt (45 Cs 404 Js 43127/97). Dieser Verurteilung lag zusammengefasst zugrunde, dass der Angeklagte am 05.09.1997 vor dem Klinikum Nord in Nürnberg Flugblätter, für die er presserechtlich verantwortlich zeichnete, verteilte, in denen der Arzt Dr. Freudemann, der im Klinikum Nord Abtreibungen vornimmt, unter anderem als „Folterknecht" und „Berufskiller" bezeichnet wird und dieser „schlimmer als im KZ" foltere. Der Angeklagte hat diese Geldstrafe nicht bezahlt und im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
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Auftragsmörder werden nun mal neudeutsch als "Killer" bezeichnet, und wer so etwas beruflich macht, ist nun mal ein "Berufskiller". Und die bestialische Grausamkeit der Abtreibung stellt die Grausamkeiten der Nazis gegenüber KZ-Insassen locker in den Schatten. Gemäß brd ist es also "strafbar", wahre und notwendige Festellungen zu veröffentlichen.

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Der Angeklagte verfasste verschiedene Schriften und Flugblätter, die er unter anderem als Domaininhaber von der Brüxer Straße 25 in Erlangen aus über das Internet, jedenfalls ab dem 23.08.2006 unter www.johannes-lerle.de, zugänglich machte. Ins Internet gestellt wurden vom Angeklagten unter anderem die Schriften:
- „Wieder Christenverfolgung in Deutschland" und
- „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?"
Die Internetseite „Wieder Christenverfolgung in Deutschland" enthält unter anderem unter Ziffer 6. „Monopol für marxistische Verbrecherideologie und für ideologiebedingte Dummheit" folgende Textpassagen:
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Nun zitiert das LG mal wieder fleißig. Aber bei der ganzen Zitiererei aus Lerles Texten unterlässt es hartnäckig jede Begründung, *WAS* denn überhaupt *WARUM* strafbar sein soll. Statt lange Passagen einfach nur zu zitieren, hätte jedes ordentliche Gericht nur die tatsächlich problematischen Stellen zitiert und diese dann ganz konkret als falsch erweisen müssen. Damit ist das LG glasklar des gigantischen Verbrechens der Rechtsbeugung schuldig.

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Es kann doch nicht bestritten werden, dass unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, dass die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und das aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das passt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben.
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Das ist ein Ausschnitt aus den Lerle-Zitaten im "Urteil". Wohlgemerkt: Das ist alles vollkommen unumstößlich richtig, was Lerle schreibt. Grund genug für das LG, Lerle zu verurteilen.

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Wenn ein Leugner der Gaskammern in einem Strafverfahren einen Beweisantrag stellt, so wird dieser abgelehnt. Denn es gäbe da nichts zu beweisen. Die Gaskammern in Auschwitz seien offenkundig.
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Auch dies ist ein Lerle-Zitat. Es ist wichtig, weil genau diese von Lerle - völlig zu Recht! - festgestellte illusorische "Offenkundigkeit" nun auch gegen Lerle als Waffe missbraucht wird. Logisch ist das ein Zirkelschluss (petitio principii): Der Hinweis, dass etwas - strafbewehrt - als "offenkundig" bezeichnet wird, dient gleichzeitig als der Beweis, dass etwas auch tatsächlich "offenkundig" ist!

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Dem Angeklagten war bei der Veröffentlichung der beiden Texte bewusst, dass diese geeignet und auch dazu bestimmt waren, den Genozid an der jüdischen Bevölkerung in Europa während der Zeit des Nationalsozialismus nach Art und Umfang in Abrede zu stellen.
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Diese Anschuldigung ist aufgrund der Unmöglichkeit eines Beweises ein klares Justizverbrechen. Obendrein ist es objektiv ohnehin bodenloser Schwachsinn, weil Lerle ja erklärter Gegner der Hitler-Verbrechen ist.

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Der Angeklagte hat eingeräumt, die vorgenannten Schriften verfasst und auch ins Internet gestellt zu haben, damit sie dort von Interessierten gelesen werden könnten. Dort würden sie sich noch immer unverändert befinden. Allerdings habe er mit den beanstandeten Passagen den Holocaust weder geleugnet noch verharmlost. Er habe immer Abscheu vor Hitlers Bluttaten und an diese erinnert.
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Eben. Die Justiz ist sich vollauf bewusst, absolut verbrecherisch zu agieren.

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Der Zeuge Nothaas, ermittelnder Polizeibeamter der KPI Erlangen, hat angegeben, ihm seien von einer Streife der PI Erlangen-Stadt Flugschriften zugeleitet worden, die Hinweise auf zwei Internetseiten mit der Adresse www.johannes-lerle.de enthalten hätten. Er habe diese auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft ausgewertet, wobei ihm in den Schriften Passagen aufgefallen seien, die sich mit dem Holocaust beschäftigten und die er für bedenklich gehalten habe, da der Verfasser darin die Existenz der Gaskammern im KZ Auschwitz bezweifle.
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Es stimmt, dass bereits früher Menschen unschuldig verurteilt wurden, weil sie wahrheitsgemäß gesagt hatten, dass niemals Juden in Dachau vergast wurden. Die "Justiz" kann also argumentieren: Wenn also schon Menschen unschuldig wegen ihrer Gaskammer-Äußerungen bzgl. Dachau  verurteilt wurden, dann muss man auch Menschen unschuldig wegen ihrer Gaskammer-Äußerungen bzgl. Auschwitz verurteilen. Falls es jemand nicht wissen sollte: Es ist nicht gesetzlich bestimmt, an Auschwitz-Gaskammern zu glauben. Allerdings beruft sich die "Justiz" immer gerne auf "Richterrecht", d.h. auf "Gesetze", die eben nicht - was aber zwingend notwendig ist - vom Gesetzgeber bestimmt wurden, sondern deren Existenz von "Richtern" bloß behauptet wird. Zugegeben: David Irving wurde "rechtskräftig verurteilt", weil er bestritten hat, dass die Auschwitz-Gaskammer ein Originalbau ist. Fairerweise sollte aber daran erinnert werden dürfen, dass mittlerweile auch der Direktor des Auschwitz-Museums, Franciszek Piper, zugegeben hat, dass die Auschwitz-Gaskammer eben kein Originalbau ist. Und auf der deutschen Wikipedia kann man derzeit noch lesen: "Am 7. Oktober 1944 wagten die Mitglieder des Sonderkommandos von Krematorium III einen Aufstand. Der Aufstand wurde niedergeschlagen, das Gebäude brannte aus und wurde abgerissen. Ende November wurden die Vergasungen auf Himmlers Geheiß eingestellt. Am 20. und 21. Januar 1945 wurden die Krematorien I, II und VI gesprengt. Wenngleich damit der unmittelbare Sachbeweis für die Existenz dieser Gaskammern vernichtet wurde, so lässt die Konvergenz der Beweise (Blaupausen, Korrespondenzen, Abrechnungen, Zeugenaussagen und Geständnisse der Täter) keinen vernünftigen Zweifel daran zu."
Es gibt nirgends auf der Welt einen Original-Gaskammerbau. Laut Prof. Dr. Robert Faurisson gibt es noch nicht einmal eine Konstruktionszeichnung für eine funktionierende Massen-Gaskammer. Zwar gibt es zwar in Amerika Gaskammern zur Hinrichtung von Schwerstverbrechern, aber diese Gaskammern sind wirklich vollkommen anders aufgebaut als z.B. die Auschwitz-Gaskammer.

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Die Ermordung von Millionen Menschen jüdischen Glaubens in Auschwitz und anderswo, wobei die Ortsbezeichnung Auschwitz nur ein Synonym für den Massenmord darstellen kann, auf Veranlassung des NS-Regimes ist eine offenkundige geschichtliche Tatsache und als solche auch von der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH St 40, 99; BGH St 47, 284) in dem der Angeklagte den Genozid als „vermeintliches Unrecht von Auschwitz" bezeichnet, stellt er die Massenvernichtung als historische Tatsache in Frage und leugnet sie somit.
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Hier also der verbrecherische Zirkelschluss in Reinkultur: Weil die Justiz immer wieder sagt, dass xyz offenkundig ist, ist xyz tatsächlich offenkundig. Wohlgemerkt: Diese Ungeheuerlichkeit leistet sich die "Justiz", nachdem sie einen Text ihres Opfers zitiert hat, wo genau diese Ungeheuerlichkeit angeprangert wird. Und nie vergessen: Der §130 StGB stellt einzig und allein auf *bewiesene* Verbrechen ab, die man nicht leugnen darf. Wenn die "Justiz" daraus einen Freibrief ableitet, jeden zu "verurteilen", der auf Widersprüche in den Holocaust-Geschichten hinweist, ist das schwerste Rechtsbeugung.

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Auch mit der Formulierung „Hohepriester des Aberglaubens", wobei im Textzusammenhang nach dem Maßstab eines verständigen Lesers mit Aberglauben nur die Massenvernichtung gemeint sein kann, stellt der Angeklagte den Holocaust erneut in Abrede und leugnet diesen.
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Man fragt sich immer wieder, wie "Richter" als Außenstehende sich zusammenphantasieren, was der "Maßstab eines verständigen Lesers" sein soll. Denn ein wirklich verständiger Leser kommt natürlich nicht zu den Vergewaltigungen der Realität, mit denen sich die "Richter" profilieren. Was Lerle mit Aberglauben meint, ist nämlich die teuflische Holocaust-Religion, die sich schon im Begriff "Holocaust" (Opfer des Alten Bundes) manifestiert und in solchen massiv volksverhetzenden Parolen niederschlägt wie "Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann).

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Die Äußerungen des Angeklagten sind auch konkret geeignet, den öffentlichen Frieden, nämlich das friedliche Zusammenleben der einzelnen Bevölkerungsteile, insbesondere mit den Bürgern jüdischen Glaubens zu stören.
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Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die permanente Volksverhetzung seitens prominenter Juden (s.o. Lanzmann) ist es, die das friedliche Zusammenleben der Bevölkerungsteile ganz massiv stört.

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Die Kammer hat keinen Grund gesehen, das Verfahren auszusetzen und die Verfassungsmäßigkeit des § 130 III StGB, sowie von der Verteidigung angeregt, überprüfen zu lassen, da die genannte Norm vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungskonform bestätigt wurde (BVerfGE 90, 241).
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Die brd hat weder einen Friedensvertrag noch eine Verfassung. Außerdem ist das sog. "Bundesverfassungsgericht" v.a. bekannt durch seine massiv verbrecherischen Fehlurteile, sei es zum Konkordat, sei es zur Abtreibung, sei es zum Kruzifix etc. Kurz: Dieses vermeintliche "höchste Gericht" segnet die schwersten Verbrechen als "verfassungsgemäß" ab - wohlgemerkt ohne Verfassung!

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Die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe konnte nicht gem. § 56 I StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Kammer hat nicht Erwartung, der Angeklagte werde sich allein die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen. Dabei wird nicht übersehen, dass der Angeklagte sich bislang mit der Ausnahme von Äußerungsdelikten nichts zu schulden hat kommen lassen und er nur im Rahmen seines Engagements gegen Abtreibungen, wenn auch nicht unerheblich, straffällig wurde.
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Man kann schauen, wo man will: *Nirgends* wird dem Opfer eine "Straftat" nachgewiesen. Alles bleibt stecken in absurden Verleumdungen.

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Andererseits hat sich der Angeklagte als Bewährungsversager erwiesen. [....] Der Angeklagte gefällt sich vielmehr in seiner Rolle als Märtyrer für seine Ziele.
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Das ist nicht nur schwerste Verleumdung, sondern auch perversester Zynismus: Wenn jemand bereit ist, für Wahrheit und Gerechtigkeit einzustehen, dann bürdet die brd ihm dafür nicht nur bestialische Strafen auf, sondern kippt auch noch sadistische Häme über ihn aus.

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Zudem hat die Kammer die Überzeugung gewonnen, dass der Persönlichkeit des Angeklagten immanent ist, nur seine eigene Auffassung/Überzeugung ist als die einzig und allein richtige anzusehen und keine anderen Meinungen gelten zu lassen. Daraus erwächst eine Unbelehrbarkeit und Verbohrtheit, die gerade die Gefahr insbesondere von weiteren Äußerungsdelikten eher erhöht als vermindert.
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Die "Justiz" schwelgt jetzt noch genüsslich weiter in ihren exzessiven Perversionen. Da getretener Quark aber nur breit, nicht stark wird, soll hier die Feststellung genügen, dass dieser hemmungslose Wortschwall aus teuflischen Diffamierungen gegen Dr. Lerle - notgedrungen - auch wieder völlig ohne jegliche Argumentation auskommt.

Jeder mag überlegen, ob er diesen Text (ggf. nur die erste Seite) vielleicht per Fax sendet an Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, - Zweigstelle Erlangen -, Mozartstraße 23, 91052 Erlangen, Fax (09131) 782480
Man sollte sich immerhin fragen, ob man angesichts dieses Justizverbrechens wirklich im billigenden Schweigen verharren darf. Und es geht hier nicht "nur" um Dr. Johannes Lerle - wenngleich jedes Unrecht zu verurteilen ist. Es geht um den Massenmord im Mutterleib, es geht um die teuflische Holocaust-Religion, es geht um den Bestand des Volkes.

Das Schlusswort sei nun "Richter am BGH a.D." Wolfgang Neskovic überlassen (Zeitschrift für anwaltliche Praxis, Heft 14/1990):
"Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Rechtsanwälten und Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Rechtsanwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen ... Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat ...
Die Rechtsprechung ist schon seit langem kokursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 % der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtssuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehung.
Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift stattdessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück."

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