Beschluss: Lebensschutz ist "sozialethisch desorientierend"

- Pressemeldung zur Indizierung von babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 17.05.2007)
Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)" hat die Internetseite des Lebensschützers Klaus Günter Annen indiziert, d.h. in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Die Folge der Indizierung: "Indizierte Medien dürfen weder beworben noch Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht an Kiosken oder im Versandhandel verkauft und nicht im Rundfunk und Fernsehen gesendet werden" (BPjM, Wegweiser Jugendmedienschutz, Bonn 2005).
Die BPjM behauptet, Kinder und Jugendliche würden durch Annens Seite eine Gefährdung erleiden; insbesondere eine Gefährdung ihrer Entwicklung zur Verantwortlichkeit sei zu befürchten. Kinder und Jugendliche würden durch die Internet-Informationen verroht, die Bilder förderten Sadismus, Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeine Schadensfreude. Sozialethisch desorientierend sei bereits die Wortschöpfung "Babycaust".

Seitens der katholischen Kirche wird hiermit zum Beschluss der BPjM öffentlich erklärt: Der Beschluss ist objektiv nichtig und erfüllt u.a. den Straftatbestand der Verleumdung. Die Ausführungen der BPjM sind sozialethisch desorientierend und müssen als solche strengstens verurteilt werden.

Im einzelnen: Es ist richtig, dass Annen Bilder und Texte veröffentlicht, aus denen der verbrecherische Charakter der Abtreibung klar erhellt. Angesichts von ca. 300.000 Abtreibungen pro Jahr allein in Deutschland ist es allerdings unleugbar notwendig, der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten. Die Kinder sind bereits im Mutterleib Menschen, und das eben nicht bloß hinsichtlich der - objektiv entscheidenden - Erbinformationen, die sofort bei der Befruchtung endgültig festgelegt sind; es bilden sich schon früh die Gliedmaßen aus, d.h. auch das äußere Erscheinungsbild ist sehr früh das eines Menschen. Vor dieser einfachen Tatsache möchte die BRD die Augen verschließen - gerne auch gewaltsam z.B. durch Indizierung.
Zugegebenermaßen ist es richtig, dass die BRD endgültig entschieden hat, dass Menschen im Mutterleib keine Menschen sind; wer also Menschen im Mutterleib trotzdem als Menschen bezeichnet, muss mit langen Gefängnisstrafen rechnen. Nur stellt sich dabei die Frage: Was kann die BRD dann ernsthaft gegen Bilder von abgetriebenen Menschen haben? Diese sind ja nach dem höchsteigenen unanfechtbaren Beschluss der BRD keine Menschen, folglich können auch diese Bilder ja nur Bilder von "nichtmenschlichem Material" sein. Natürlich fragt sich dann auch, wogegen sich die angeblich von Annen geförderten "Sadismus, Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeine Schadensfreude" überhaupt richten sollen, wenn es sich doch nur um "nichtmenschliches Material" handelt, das durch einen "medizinischen Eingriff" aus der Frau entfernt wurde.

Was nun Annens Wortschöpfung "Babycaust" betrifft, so ist dieser Begriff in der Tat seit Jahren zahlreichen öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt. Zunächst muss natürlich klargestellt sein, dass dieser Begriff, der ganz bewusst in Anlehnung an "Holocaust" formuliert wurde, nicht die Abtreibungsverbrechen verharmlosen soll. Das wurde seitens der katholischen Kirche in zahlreichen öffentlichen Schreiben, die oft sogar noch zusätzlich direkt an konkrete Ministerien und Gerichte verschickt wurden und immer unwidersprochen geblieben sind, nachdrücklich erklärt. Seitens der katholischen Kirche wird uneingeschränkt zugegeben, dass allein in der BRD weitaus mehr Menschen durch Abtreibung ermordet wurden, als Menschen in sämtlichen nationalsozialistischen Konzentrationslagern zusammen auf irgendeine Weise ermordet wurden. Es wird auch uneingeschränkt zugegeben, dass die Abtreibung niemals Verbrecher trifft, während in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durchaus auch echte Verbrecher untergebracht waren. Es wird zudem uneingeschränkt zugegeben, dass die Kinder der Abtreibung praktisch nicht entkommen können, während viele Häftlinge nationalsozialistischer Konzentrationslager eindeutig die Möglichkeit gehabt hatten, etwa vorher durch Auswanderung oder sogar im Lager noch durch Flucht dem Terror zu entkommen, und dass insbesondere sehr viele den Lageraufenthalt überlebt haben. Die Wortschöpfung "Babycaust" dient vielmehr dazu, ein Unrecht möglichst einprägsam dadurch zu thematisieren, indem sie an ein anderes, derzeit zweifellos in der Bevölkerung hinsichtlich der Vokabel relativ bekanntes Unrecht wie die nationalsozialistische Judenverfolgung erinnert. Deshalb ist der Begriff auch legitim und kann nicht verboten werden.

Nach all dem bleibt die Frage, inwiefern Lebensschutz dann "die Entwicklung zur Verantwortlichkeit gefährden" kann. Die Lösung liegt - wie so oft - in einer völligen Verdrehung der Begriffe. So wie Unrecht als Recht, so wie Unmoral als Moral, so wie Unmenschlichkeit als Menschlichkeit ausgegeben wird, so wird nun Unverantwortlichkeit als Verantwortlichkeit ausgegeben.

Gegen die BPjM wurde heute seitens der katholischen Kirche Strafanzeige wegen Verleumdung und Volksverhetzung erstattet.

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